Das Reisebüro Europa tritt sowohl als Vermittler einzelner Beförderungsleistungen (wie z.B. Flüge,), sonstiger touristischer Einzelleistungen (wie z.B. Hotelaufenthalte, Mietwagen) oder fremdveranstalteter Pauschalreisen auf. Nachstehende Bedingungen gelten ausschließlich für die Vermittlung von Reiseleistungen. Sie regeln das Rechtsverhältnis zwischen Ihnen und dem Reisebüro Europa. Es wird ein Geschäftsbesorgungsvertrag gem. §§ 675, 631 BGB vereinbart. Wir treten aufgrund dieser Bedingungen nur als Vermittler zwischen Ihnen und dem jeweiligen Veranstalter oder Leistungsträger auf. Im Falle einer Buchung finden für den Inhalt des von uns vermittelten Vertrages zwischen Ihnen und dem Erbringer einer Reiseleistung die Tarif-, Beförderungs- und Allgemeinen Reisebedingungen der an der Reise beteiligten Leistungsträger ausschließlich Anwendung. Diese sind auf den jeweiligen Seiten einzusehen oder können von uns jederzeit angefordert werden. Hierin können Bedingungen hinsichtlich der Zahlung, der Umbuchung, der Rückzahlung sowie anderer Einzelheiten des Vertrages geregelt sein.
a. Mit der Anmeldung, die schriftlich, mündlich, fernmündlich oder auf elektronischen Wege (Email) vorgenommen werden kann, beauftragen Sie uns verbindlich, zur Vermittlung eines Reisevertrages mit einem Reiseveranstalter oder anderweitiger Reise- und Beförderungsleistungen. An Ihren Buchungsauftrag sind Sie bis zur Annahme durch uns, maximal jedoch 5 Tage ab Anmeldedatum gebunden.
b. Unsere vertragliche Pflicht ist die ordnungsgemäße Vermittlung der gebuchten Beförderungsleistungen oder der gebuchten einzelnen touristischen Leistung. Das Reisebüro Europa übernimmt daher keine Haftung für die Durchführung der vermittelten Reiseleistungen und gibt keine Zusicherung für die Eignung oder Qualität der dargestellten Reiseleistungen ab. Ebenso wenig übernehmen wir, da ausschließlich als Vermittler tätig, eine Gewähr für die Verfügbarkeit von Reiseleistungen.
Soweit Sie ein Angebot nicht nur für Ihre eigene Person, sondern auch für andere Teilnehmer abgeben und ein Vermittlungsvertrag mit dem unserem Reisebüro und ein Reisevertrag mit dem Leistungserbringer zustandekommt, sind Sie für die Verpflichtungen dieser dritten Personen aus dem Reisevermittlungsvertrag, ebenso aus dem vermittelten Reisevertrag, wie für eigene Verpflichtungen verantwortlich. Diese zusätzliche, eigenständige Verpflichtung erfolgt, wenn Sie diese durch eine zusätzliche, ausdrückliche und gesonderte Erklärung im Rahmen des Buchungsvorganges anerkennen.
a. Die von Ihnen getätigte Buchung gilt erst zu dem Zeitpunkt als angenommen, zu dem Sie die Buchungsbestätigung erhalten haben. Sie sind verpflichtet, die Ihnen zugegangene Buchungsbestätigung unverzüglich auf ihre Richtigkeit hin zu überprüfen und das Reisebüro Europa ggf. auf Unrichtigkeiten oder Abweichungen hinzuweisen. Verspätet angezeigte Unrichtigkeiten bzw. Abweichungen berechtigen insbesondere nicht zum Rücktritt vom Vertrag.
Achtung: Bei Bestellung der Tickets ist unbedingt darauf zu achten, dass die Namen/Vornamen der Reiseteilnehmer richtig an uns übermittelt werden. Da die meisten Airlines mittlererweile eine sofortige Ticketausstellung erfordern, ist eine nachträgliche Änderung immer mit Umbuchungsgebühren verbunden bzw. bei nicht genügend freien Plätzen nicht mehr möglich !!!
b. Flugtickets werden Ihnen in der Regel unmittelbar per E-Mail (elektronische Tickets) oder Post ("Papiertickets") zugesandt. In Ausnahmefällen werden Tickets bei der Fluglinie für Sie hinterlegt. Voraussetzung für die Zustellung /Hinterlegung ist der vollständige Eingang des Reisepreises bei uns.
c. Da es zu Flugzeitänderungen kommen kann empfehlen wir immer die Abflugzeit 1 bis 2 Tage vor Reiseantritt sich Rückbestätigen zu lassen. Dies kann über das Reisebüro Europa erfolgen aber auch direkt bei der jeweiligen Fluggesellschaft.
d. Bei einer Flugreise beginnt der Check-In ca. 120 Minuten vor Abflug. Finden Sie sich spätestens 90 Minuten vor Abflug am Schalter ein, da ansonsten die Beförderung verweigert werden kann. Verspätetes Erscheinen gilt als „Nichterscheinen”. Wird der Hinflug nicht wahrgenommen, zieht dies regelmäßig auch eine Stornierung des Rückfluges nach sich. Gleiches gilt bei Unterlassen einer von einigen Fluggesellschaften vorgegebenen Bestätigung der Flugbuchung. Eine Rückerstattung bei teilweiser oder vollständiger Nichtinanspruchnahme gebuchter Flüge ist ausgeschlossen.
e. Die Freigepäckgrenze für aufgegebenes Gepäck beträgt in der Regel 20 kg, für Handgepäck 5 kg (Maße: 45 cm x 35 cm x 20 cm). Wegen der räumlichen Begrenzung und der Sicherheit ist nur ein Stück Handgepäck erlaubt. Die Beförderung von Sonder-/Übergepäck über die Freigrenzen hinaus ist gebührenpflichtig. Sondergepäck und Übergepäck über 50 kg unterliegt der Anmeldepflicht mit Rückbestätigung. Näheres hierzu erfahren Sie unter der Servicetelefonnummer oder der Website des jeweils durchführenden Luftfahrtunternehmens. Medikamente, wichtige Dokumente, Schlüssel und sonstige Wertgegenstände gehören nicht in das aufgegebene Gepäck, sondern ins Handgepäck. Verstöße hiergegen begründen ein Verschulden des Fluggastes und können im Schadensfall zu einem Haftungsausschluß von Fluggesellschaft und Reiseveranstalter führen.
g. Die Meldung eines Gepäckschadens/-verlustes hat gegenüber dem Abfertigungsagenten des ausführenden Luftfrachtführers am Zielflughafen unmittelbar durch Aufnahme eines Schadenprotokolls (P.I.R.) zu erfolgen. Bei Gepäckschäden/-verlust ist jede Klage ausgeschlossen, wenn der Berechtigte nicht unverzüglich nach Entdeckung des Schadens, bei internationalen Reisen jedenfalls aber spätestens sieben Tage nach Erhalt des Gepäcks schriftlich Anzeige an den Luftfrachtführer erstattet. Das Gleiche gilt für die verspätete Auslieferung von Gepäck mit der Maßgabe, dass diese Anzeige unverzüglich, jedenfalls aber spätestens 21 Tage nach Andienung des Gepäcks zu erstatten ist. Die Anzeige bedarf der Schriftform und muss innerhalb der vorgenannten Fristen abgesandt werden.
h. Kleinkinder reisen auf dem Schoß ihrer Erziehungsberechtigten. Sie haben keinen Anspruch auf einen eigenen Sitzplatz und Freigepäck - es sei denn, es liegt eine eigene, nicht ermäßigte Buchung vor. Kinder unter 14 Jahren werden nur in Begleitung einer Person von mindestens 16 Jahren befördert, die die Verantwortung für sie übernimmt. Kinder und Jugendliche im Alter zwischen 14 und jünger als 16 Jahren werden nur befördert, wenn die Zustimmungserklärung der Erziehungsberechtigten vorliegt. Die Altersgrenzen bzw. der Zeitpunkt, wann eine Person als Kind oder Kleinkind eingestuft wird, sind von Fluggesellschaft zu Fluggesellschaft unterschiedlich. Informieren Sie sich daher bitte bei der Fluggesellschaft direkt oder bei Ihrer Buchungsstelle über die für Sie geltenden Bestimmungen. Es wird darauf hingewiesen, dass in Spanien und Frankreich Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren ein ausgefülltes Autorisierungsformular ihrer Erziehungsberechtigten vorweisen müssen, um ihren Heimatstaat zu verlassen. Es ist Sache des Fluggastes, die erforderlichen Unterlagen mitzuführen.
i. Bitte beachten Sie daß Sonderserviceleistungen wie zb. alleinreisende Kinder, Mitnahme eines Haustieres oder einer Gehhilfe/ Rollstuhl vor Reiseantritt angemeldet werden müssen und einer Rückbestätigung des Reiseveranstallters/ Airline bedarf.
j. Reisebüro Europa unterrichtet bei Buchung gemäß der EU-VO Nr. 2111/05 über die Identität der/des ausführenden Luftfahrtunternehmen(s). Erfolgt nach Buchung ein Wechsel des ausführenden Luftfahrtunternehmens, wird dieser den hiervon betroffenen Reisenden umgehend nach Bekanntwerden mitgeteilt. Die Liste der Luftfahrtunternehmen, die in der EU einer Betriebsuntersagung unterliegen, kann unter http://air-ban.europa.eu eingesehen werden.
Die Angaben über vermittelte Reiseleistungen beruhen ausschließlich auf den Informationen der einzelnen Veranstaltern uns gegenüber und stellen somit keine eigene Zusicherung unsererseits gegenüber dem Reiseteilnehmer dar. Wir geben Ihnen gegenüber daher keinerlei Garantien oder Zusicherungen hinsichtlich der Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität dieser Informationen ab.
Unser Büro beschränkt seine Haftung im Zusammenhang mit der beschriebenen Vermittlungstätigkeit für Schäden, die nicht auf einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit beruhen, soweit sie nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, auf den dreifachen Preis der vermittelten Leistung.
a. Die Umbuchung einer gebuchten und bestätigten Reise kann nur durch Rücktritt und nachfolgenden Neuabschluß eines Vertrages erfolgen, soweit nicht der Reiseveranstalter hierfür besondere Regelungen vorgesehen hat. Eventuelle Unkosten für die Umbuchung oder zu zahlende Teilreisevergütungen richten sich nach den Bedingungen des jeweiligen Reiseveranstalters.
b. Im Falle eines endgültigen Rücktritts vom Vertrag durch Sie, dessen Erklärung nicht an eine bestimmte Form gebunden ist, richtet sich die Höhe der hierfür anfallenden Kosten ebenfalls nach den Bedingungen des Reiseveranstalters. Das Reisebüro Europa ist berechtigt, aufgrund Ihres Rücktritts die von dem jeweiligen Leistungserbringer bei uns vereinnahmten oder angeforderten Stornogebühren ersetzt zu verlangen. Beachten Sie, daß der Leistungserbringer von Ihnen Ersatz verlangen kann, der bis zu 100% des Reisepreises betragen kann. Wir empfehlen daher unbedingt den Abschluß einer Reiserücktrittskostenversicherung
c. Beim Rücktritt von Flugbuchungen nach der Ticketausstellung werden Gebühren von EUR 150,- pro Ticket erhoben. Sollte es sich um Sondertarife handeln, kann die Gebühr höher sein, teilweise bis zu 100 % des Ticketpreises. Dies wird Ihnen mit der Bestätigung mitgeteilt bzw. in den Tarifbestimmungen der Fluggesellschaften niedergelegt.
d. Beim Rücktritt von Flugbuchungen bei Sonder- oder Charterflügen wird in Abhängigkeit der verbleibenden Zeit bis zum Abflugdatum eine Pauschale erhoben. Näheres regeln die Beförderungsbedingungen der einzelnen Fluggesellschaften.
a. Soweit von uns Auskünfte zu den oben genannten Bestimmungen erteilt werden, gehen wir davon aus, dass der Reiseteilnehmer deutscher Staatsbürger ist, sofern eine andere Staatsbürgerschaft nicht vom Reiseteilnehmer mitgeteilt wird.
b. Da unser Reisebüro hinsichtlich dieser Informationen auf die Angaben Dritter (Reiseveranstalter oder Behörden) angewiesen ist und sich die einschlägigen Bestimmungen jederzeit ändern können, geben wir keinerlei Zusicherung oder Garantien hinsichtlich der Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität dieser Informationen ab. Eine Haftung unsererseits wird insoweit ausgeschlossen. Dem Reiseteilnehmer wird daher nahegelegt, selbst die Nachrichtenmedien oder die Infomationsseiten des Auswärtigen Amtes über Änderungen der Bestimmungen in seinem Zielland zu verfolgen, um sich rechtzeitig auf die geänderten Umstände einstellen zu können.
a. Soweit Pauschalreisen vermittelt werden, sind die Zahlungen erst fällig, wenn der Sicherungsschein des Veranstalters im Sinne des § 651 k Abs.3 BGB übergeben wird. Dies gilt auch für eine etwaige Anzahlung. Unter dieser Voraussetzung ist die Zahlung spätestens vor Reiseantritt bei Aushändigung der Reiseunterlagen fällig, die Anzahlung zu dem auf der Buchungsbestätigung gesondert angegebenen Zeitpunkt.
b. Bei allen anderen vermittelten Leistungen, bei denen die Übergabe eines Sicherungsscheines nicht erforderlich ist, wird die Zahlung des Reisepreises mit erfolgter Buchung, spätestens vor Reiseantritt bei Aushändigung der Reiseunterlagen fällig.
c. Reiseleistungen können ausschließlich mit folgenden Zahlungsmitteln gebucht und bezahlt werden: Kreditkarte, Überweisung und bar in unserem Reisebüro. Abweichend hiervon wird auf die Zahlungsbedingungen der einzelnen Reiseveranstalter hingewiesen. Im entsprechenden Fall sind wir berechtigt und Sie erteilen uns hierzu die ausdrückliche Ermächtigung, im Auftrag des Reiseveranstalters den geschuldeten Reisepreis über Ihre Kreditkartennummer bzw. per Lastschrift einzuziehen.
d. Rücktritts-, Bearbeitungs- und Umbuchungsgebühren sind sofort fällig.
e. Das Reisebüro Europa erfüllt die ihm obliegende Leistung aus dem Vermittlungsvertrag mit der Bereitstellung der Reiseunterlagen, wie etwa Flugscheine, Voucher u. a. in den Geschäftsräumen unseres Reisebüros oder per Versand.
Ansprüche von Ihnen gegenüber uns, gleich aus welchem Rechtsgrund - jedoch mit Ausnahme der Ansprüche aus unerlaubter Handlung - verjähren nach einem Jahr. Die Verjährung beginnt mit dem Tag an dem die vermittelte Reiseleistung nach dem Vertrag mit dem Leistungsträger enden sollte.
Schweben zwischen Ihnen und unserem Büro Verhandlungen über geltend gemachte Ansprüche oder die den Anspruch begründenden Umstände, so ist die Verjährung gehemmt bis Sie oder wir die Fortsetzung der Verhandlungen verweigert. Die Verjährung von einem Jahr tritt frühestens 3 Monate nach dem Ende der Hemmung ein.
Die Rechtsbeziehugen zwischen den Vertragspartnern richten sich nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Vermittlungsvertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge.
Die Unwirksamkeit des vermittelten Reisevertrages berührt nicht die Wirksamkeit des Vermittlungsvertrages.
Die Unwirksamkeit einer der aufgeführten Geschäftsbedingungen berührt die Wirksamkeit der übrigen nicht.
Der Anmelder/Reisende kann das Reisebüro Europa an dessen Sitz verklagen. Für Klagen von dem Reisebüro Europa gegen den Anmeldenden/Reisenden ist dessen Wohnsitz maßgebend, es sei denn, die Klage richtet sich gegen Vollkaufleute oder Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland haben oder Personen, die nach Abschluß des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben, oder deren Wohnsitz im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. In diesen Fällen ist der Sitz des Reisebüro Europa maßgebend.